(Albert Einstein)
Was ist eigentlich Honorar?
Das Wort stammt aus dem Lateinischen: "honorarium" (Ehrengeschenk)
Im alten Rom erhielten Rechtsberater keinen Lohn, denn Rechtsrat wurde von angesehenen und wohlhabenden Männern mit zumeist senatorischem Rang erteilt,
die Lohnarbeit für standeswidrig ansahen.
Derjenige, der seinen Rat anbietet, hat einen besonderen Stand (Ansehen)
oder eine besondere Persönlichkeit des Beraters (Ehrbarer Kaufmann)
und wird mit einem Honorar abgegolten.
Neben aufwandsbezogene Stundenhonorare
(100,00 bis 150,00 €) können auch Pauschal-honorare vereinbart werden.
Eine laufende Betreuung kann über ein regelmäßiges Betreuungshonorar (Flat - monatliche Zahlungen) vereinbart werden.
Achtsamkeit und Wertschätzung auf Augenhöhe
verstehe ich als oberste Priorität in
meinen Beratungen.
Mehr als 40 Jahre Berufs-/ und Lebenserfahrung in den Bereichen
"Recht, Wirtschaft, Finanzen" stelle ich als Wissensgrundlage zur Verfügung.
Sie haben Fragen oder konkrete Anliegen?
Rufen Sie mich gerne an unter +49 30 516 49 612 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.
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